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Selbsttest für Klinikleitungen · rund 3 Minuten

süV-Readiness-Check: Wie bereit ist Ihr Haus für die süV?

12 Fragen zu Planung, Leistungsangebot, Aufnahme und Steuerung, Akte und Abrechnung sowie Finanzierung. Ihr Reifegrad und die nächsten Schritte erscheinen sofort.

So funktioniert der Check

In drei Minuten zu Ihrem Reifegrad

1 · Fragen beantworten

12 Fragen zu Ihrem Standort, je eine Antwort per Klick. Ohne Registrierung.

2 · Ergebnis sehen

Reifegrad von 0 bis 100, Ampel je Handlungsfeld und die drei wichtigsten nächsten Schritte.

3 · Auswertung sichern

Auf Wunsch alle Empfehlungen mit Hintergrund und Quellen als PDF, und ein Gespräch mit uns.

Hintergrund

Warum sich die Vorbereitung jetzt lohnt

Mit dem KHVVG ist die sektorenübergreifende Versorgungseinrichtung (süV) nach § 115g SGB V ein eigener Einrichtungstyp. Die Vergütungsvereinbarung von GKV-Spitzenverband, DKG und PKV liegt seit August 2026 vor, die süV-Vergütung startet am 1. Januar 2027. Wer ambulante und stationäre Abläufe dann noch in getrennten Systemen führt, zahlt täglich in Dokumentation, Abrechnung und Personal.

principa führt KIS und MVZ auf einer Plattform zusammen: eine Akte für alle Sektoren, beide Abrechnungswelten auf derselben Datenbasis. Mehr dazu auf der Seite Sektorenübergreifende Versorgung und in der süV-Broschüre.

Häufige Fragen

Fragen zum Check

Was kostet der süV-Readiness-Check?

Nichts. Der Check ist kostenfrei, das Ergebnis sehen Sie sofort auf dem Bildschirm.

Werden meine Antworten gespeichert?

Erst, wenn Sie die vollständige Auswertung freischalten und dafür Ihre Kontaktdaten angeben. Vorher bleiben die Antworten in Ihrem Browser.

Für wen ist der Check gedacht?

Für Geschäftsführung, IT-Leitung und Medizincontrolling von Krankenhäusern, die eine Umwandlung in eine sektorenübergreifende Versorgungseinrichtung (süV) prüfen oder bereits vorgesehen sind.

Was ist eine süV?

Eine sektorenübergreifende Versorgungseinrichtung nach § 115g SGB V verbindet wohnortnahe stationäre Basisversorgung mit ambulanten und pflegerischen Leistungen. Die Standorte bestimmt das Land, die Vergütung startet am 1. Januar 2027.