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Krankenhausreform · § 115g SGB V · Level 1i

Sektorenübergreifende Versorgungseinrichtung (süV): ambulant und stationär in einem System

Mit dem KHVVG werden Krankenhäuser zu sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen nach § 115g SGB V. Level 1i Häuser verbinden künftig stationäre Behandlung, ambulante Leistungen und medizinisch-pflegerische Versorgung unter einem Dach. principa liefert dafür die Software, die beide Welten von Anfang an zusammen denkt.

KHVVG seit 12/2024 süV-Leistungskatalog in Kraft seit 03/2026 Erste süV ab 2027 Eine Patientenakte für alle Sektoren

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Stand: Juli 2026 · Basis: KHVVG, § 115g SGB V, § 6b KHG, süV-Leistungskatalog-Vereinbarung vom 02.03.2026

Was ist eine sektorenübergreifende Versorgungseinrichtung?

Sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen (süV) sind Plankrankenhäuser, die wohnortnah akutstationäre Krankenhausbehandlung mit ambulanten und pflegerischen Leistungen verbinden. Eingeführt wurden sie mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) vom 5. Dezember 2024. Rechtsgrundlagen sind § 115g SGB V und § 6b KHG. In der Systematik der Krankenhausreform entsprechen süV der Versorgungsstufe Level 1i. Ziel ist eine verlässliche Grundversorgung besonders in ländlichen Regionen, in denen ein klassisches Akutkrankenhaus wirtschaftlich nicht mehr tragfähig ist.

Wer entscheidet?

Die für die Krankenhausplanung zuständige Landesbehörde bestimmt per Feststellungsbescheid, welche Häuser als süV betrieben werden, im Benehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung. Der Versorgungsauftrag wird über zugewiesene Leistungsgruppen konkretisiert.

Welche Leistungen?

Seit dem 02.03.2026 gilt die süV-Leistungskatalog-Vereinbarung von DKG und GKV-Spitzenverband. Sie legt internistisch-geriatrische Mindestleistungen fest, definiert erweiterbare Leistungen und regelt, welche stationären Leistungen mit telemedizinischer Unterstützung eines kooperierenden Krankenhauses erbracht werden können.

Was ist neu?

Mit der medizinisch-pflegerischen Versorgung entsteht eine eigene Versorgungsform für Patienten mit besonderem pflegerischen Bedarf. Dazu kommen erweiterte ambulante Möglichkeiten, etwa hausärztliche Versorgung, ambulantes Operieren nach § 115b SGB V und Übergangspflege. Die ersten süV sollen 2027 an den Start gehen.

Die eigentliche Herausforderung beginnt nach dem Bescheid

Gesetz, Leistungskatalog und Landesplanung beantworten, ob ein Haus süV wird. Sie beantworten nicht, wie der Betrieb funktioniert. Eine süV arbeitet in mehreren Welten gleichzeitig: stationäre Fälle mit Krankenhausdokumentation, ambulante Fälle mit KV-Abrechnung, dazu die medizinisch-pflegerische Versorgung als neue Form dazwischen. Wer das mit getrennten Systemen abbildet, baut sich die Sektorengrenze, die die Reform abschaffen will, in die eigene IT wieder ein.

Doppelte Dokumentation

KIS für stationär, Praxissoftware für ambulant: dieselben Patienten, zwei Akten, doppelte Stammdaten, Medienbrüche bei jedem Sektorenwechsel.

Zwei Abrechnungswelten

Stationäre Entgelte auf der einen, EBM und KV-Abrechnung auf der anderen Seite. Ohne durchgängiges System entstehen manuelle Übertragungen und Erlösverluste.

Knappes Personal

Gerade kleine Standorte können sich keine Doppelpflege von Systemen leisten. Jede Insellösung kostet Zeit, die am Patienten fehlt.

principa: eine Plattform für den sektorenübergreifenden Betrieb

principa ist browserbasiert und deckt ambulante und stationäre Versorgung in einer Plattform ab: vom MVZ über Tagesklinik und Praxisklinik bis zum KIS. Genau diese Kombination ist der Kern einer süV. Eine Patientenakte über alle Sektoren, ein Termin- und Ressourcenmanagement, beide Abrechnungswelten in einem System.

Eine Akte, alle Sektoren

Stationärer Aufenthalt, ambulanter Kontakt und pflegerische Leistungen laufen in derselben Patientenakte zusammen. Kein Export, kein Medienbruch, keine Doppelerfassung.

Beide Abrechnungswelten

Stationäre Abrechnung und vertragsärztliche KV-Abrechnung in einem System, statt zwei Programme mit manueller Übertragung dazwischen.

Browserbasiert und skalierbar

Keine Client-Installation, standortübergreifend nutzbar, auch für Verbundstrukturen und Kooperationen mit niedergelassenen Ärzten geeignet.

principa.KIS + principa.MVZ

Stationär und ambulant ohne Systemgrenze

Ein Level 1i Haus behandelt morgens einen stationären internistischen Fall und nachmittags denselben Patienten ambulant nach. In principa ist das ein Behandlungspfad in einer Akte, nicht zwei Vorgänge in zwei Systemen. Die Leistungsdokumentation folgt automatisch dem richtigen Sektor.

principa.KIS ansehen · principa.MVZ ansehen

Screenshot: Sektorenübergreifende Patientenakte
(stationärer Fall und ambulanter Folgekontakt in einer Ansicht)
Screenshot: Termin- und Ressourcenmanagement
(Betten, ambulante Sprechstunden und OP-Ressourcen in einem Plan)
Ressourcen und Termine

Ein Plan für Betten, Sprechstunden und Eingriffe

Die süV lebt von der flexiblen Nutzung derselben Ressourcen für stationäre und ambulante Versorgung. principa plant Betten, Behandlungsräume, Geräte und Personal in einem Ressourcenmanagement, inklusive ambulantem Operieren nach § 115b SGB V und tagesklinischen Strukturen.

principa.TAGESKLINIK ansehen

Vernetzung

Einweiser, Patienten und kooperierende Häuser anbinden

Der Leistungskatalog sieht ausdrücklich telemedizinische Unterstützung durch kooperierende Krankenhäuser vor. Mit Einweiserportal, Patientenportal und Videosprechstunde bindet eine süV Zuweiser, Patienten und Partner digital an, statt per Fax und Telefon.

Einweiserportal · Patientenportal · Videosprechstunde

Screenshot: Einweiser- und Patientenportal
(digitale Zuweisung und Terminvergabe)

Der Weg zur süV: so bereiten Sie Ihr Haus vor

Standort- und Leistungsanalyse

Welche Leistungsgruppen kommen in den Feststellungsbescheid, welche ambulanten Leistungen ergänzen das Portfolio, wie sieht der regionale Bedarf aus?

Prozesse sektorenübergreifend denken

Aufnahme, Behandlung, Überleitung und Abrechnung als durchgängige Pfade planen, nicht als getrennte stationäre und ambulante Abläufe.

IT-Basis festlegen

Ein System für beide Welten auswählen, Migration aus Altsystemen planen, Schnittstellen zu Laboren, Telematikinfrastruktur und Partnern definieren.

Pilotieren und ausrollen

Mit einem Leistungsbereich starten, Erfahrungen in die Fläche tragen. principa begleitet Einführung und Schulung.

Sie planen die Umwandlung zur süV oder den Aufbau eines Level 1i Standorts?

Sprechen Sie mit uns, bevor die IT-Entscheidung fällt. In 30 Minuten klären wir, wie Ihr Zielbild aussieht und was principa dafür mitbringt.

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Häufige Fragen zur sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtung

Was ist eine sektorenübergreifende Versorgungseinrichtung (süV)?

Eine süV ist ein Plankrankenhaus nach § 115g SGB V, das wohnortnah akutstationäre Krankenhausbehandlung mit ambulanten und pflegerischen Leistungen verbindet. Eingeführt wurde die Versorgungsform mit dem KHVVG vom 5. Dezember 2024. In der Reform-Systematik entspricht sie der Versorgungsstufe Level 1i.

Was bedeutet Level 1i Krankenhaus?

Level 1i bezeichnet in der Krankenhausreform die Stufe der sektorenübergreifenden Grundversorgung. Ein Level 1i Haus erbringt einen definierten stationären Grundkatalog, vor allem Innere Medizin und Geriatrie, und ergänzt ihn um ambulante Leistungen und die medizinisch-pflegerische Versorgung. Es ist damit die Brücke zwischen Krankenhaus und ambulantem Sektor.

Wer entscheidet, ob ein Krankenhaus süV wird?

Die für die Krankenhausplanung zuständige Landesbehörde. Sie bestimmt per Feststellungsbescheid aus dem Kreis der Plankrankenhäuser, welche Standorte als süV betrieben werden, im Benehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung. Auch eine Neuaufnahme in den Krankenhausplan als süV ist möglich.

Welche Leistungen darf eine süV erbringen?

Die süV-Leistungskatalog-Vereinbarung von DKG und GKV-Spitzenverband, in Kraft seit dem 02.03.2026, legt internistisch-geriatrische Mindestleistungen fest, die jede süV erbringen muss, definiert weitere mögliche stationäre Leistungen und regelt Leistungen mit telemedizinischer Unterstützung durch ein kooperierendes Krankenhaus. Dazu kommen ambulante Leistungen wie ambulantes Operieren nach § 115b SGB V, Übergangspflege und hausärztliche Versorgung sowie die medizinisch-pflegerische Versorgung als neue Versorgungsform.

Ab wann gibt es die ersten süV?

Die ersten sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen sollen ab 2027 an den Start gehen. Die Benennung durch die Länder läuft über die laufende Umsetzung der Krankenhausplanung. Häuser, die als Kandidaten in Frage kommen, sollten Prozesse und IT deshalb jetzt vorbereiten.

Was ist der Unterschied zwischen süV und Hybrid-DRG?

Hybrid-DRG nach § 115f SGB V sind eine sektorengleiche Vergütung für definierte Leistungen, die unabhängig davon gezahlt wird, ob ambulant oder stationär operiert wird. Die süV nach § 115g SGB V ist dagegen eine Einrichtungsform: ein Krankenhaus, das dauerhaft stationäre, ambulante und pflegerische Versorgung kombiniert. Beides sind Bausteine derselben Ambulantisierungs-Strategie und können sich in einem Haus ergänzen.

Welche Software braucht eine sektorenübergreifende Versorgungseinrichtung?

Eine süV braucht ein System, das stationäre Dokumentation, ambulante Behandlung und beide Abrechnungswelten (Krankenhausentgelte und KV-Abrechnung) in einer Patientenakte abbildet. Getrennte Systeme für Krankenhaus und Praxis erzeugen Doppelerfassung und Medienbrüche genau an der Sektorengrenze, die die süV überwinden soll. principa deckt beide Welten in einer browserbasierten Plattform ab.

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Von der Krankenhausreform betroffene Standorte, Träger in der Transformationsplanung, MVZ mit stationären Ambitionen: wir zeigen Ihnen, wie sektorenübergreifende Versorgung in einem System funktioniert.

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