Mit dem KHVVG werden Krankenhäuser zu sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen nach § 115g SGB V. Level 1i Häuser verbinden künftig stationäre Behandlung, ambulante Leistungen und medizinisch-pflegerische Versorgung unter einem Dach. principa liefert dafür die Software, die beide Welten von Anfang an zusammen denkt.
Beratungstermin direkt buchen Live-Demo ansehen
Stand: Juli 2026 · Basis: KHVVG, § 115g SGB V, § 6b KHG, süV-Leistungskatalog-Vereinbarung vom 02.03.2026
Sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen (süV) sind Plankrankenhäuser, die wohnortnah akutstationäre Krankenhausbehandlung mit ambulanten und pflegerischen Leistungen verbinden. Eingeführt wurden sie mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) vom 5. Dezember 2024. Rechtsgrundlagen sind § 115g SGB V und § 6b KHG. In der Systematik der Krankenhausreform entsprechen süV der Versorgungsstufe Level 1i. Ziel ist eine verlässliche Grundversorgung besonders in ländlichen Regionen, in denen ein klassisches Akutkrankenhaus wirtschaftlich nicht mehr tragfähig ist.
Die für die Krankenhausplanung zuständige Landesbehörde bestimmt per Feststellungsbescheid, welche Häuser als süV betrieben werden, im Benehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung. Der Versorgungsauftrag wird über zugewiesene Leistungsgruppen konkretisiert.
Seit dem 02.03.2026 gilt die süV-Leistungskatalog-Vereinbarung von DKG und GKV-Spitzenverband. Sie legt internistisch-geriatrische Mindestleistungen fest, definiert erweiterbare Leistungen und regelt, welche stationären Leistungen mit telemedizinischer Unterstützung eines kooperierenden Krankenhauses erbracht werden können.
Mit der medizinisch-pflegerischen Versorgung entsteht eine eigene Versorgungsform für Patienten mit besonderem pflegerischen Bedarf. Dazu kommen erweiterte ambulante Möglichkeiten, etwa hausärztliche Versorgung, ambulantes Operieren nach § 115b SGB V und Übergangspflege. Die ersten süV sollen 2027 an den Start gehen.
Gesetz, Leistungskatalog und Landesplanung beantworten, ob ein Haus süV wird. Sie beantworten nicht, wie der Betrieb funktioniert. Eine süV arbeitet in mehreren Welten gleichzeitig: stationäre Fälle mit Krankenhausdokumentation, ambulante Fälle mit KV-Abrechnung, dazu die medizinisch-pflegerische Versorgung als neue Form dazwischen. Wer das mit getrennten Systemen abbildet, baut sich die Sektorengrenze, die die Reform abschaffen will, in die eigene IT wieder ein.
KIS für stationär, Praxissoftware für ambulant: dieselben Patienten, zwei Akten, doppelte Stammdaten, Medienbrüche bei jedem Sektorenwechsel.
Stationäre Entgelte auf der einen, EBM und KV-Abrechnung auf der anderen Seite. Ohne durchgängiges System entstehen manuelle Übertragungen und Erlösverluste.
Gerade kleine Standorte können sich keine Doppelpflege von Systemen leisten. Jede Insellösung kostet Zeit, die am Patienten fehlt.
principa ist browserbasiert und deckt ambulante und stationäre Versorgung in einer Plattform ab: vom MVZ über Tagesklinik und Praxisklinik bis zum KIS. Genau diese Kombination ist der Kern einer süV. Eine Patientenakte über alle Sektoren, ein Termin- und Ressourcenmanagement, beide Abrechnungswelten in einem System.
Stationärer Aufenthalt, ambulanter Kontakt und pflegerische Leistungen laufen in derselben Patientenakte zusammen. Kein Export, kein Medienbruch, keine Doppelerfassung.
Stationäre Abrechnung und vertragsärztliche KV-Abrechnung in einem System, statt zwei Programme mit manueller Übertragung dazwischen.
Keine Client-Installation, standortübergreifend nutzbar, auch für Verbundstrukturen und Kooperationen mit niedergelassenen Ärzten geeignet.
Ein Level 1i Haus behandelt morgens einen stationären internistischen Fall und nachmittags denselben Patienten ambulant nach. In principa ist das ein Behandlungspfad in einer Akte, nicht zwei Vorgänge in zwei Systemen. Die Leistungsdokumentation folgt automatisch dem richtigen Sektor.
Die süV lebt von der flexiblen Nutzung derselben Ressourcen für stationäre und ambulante Versorgung. principa plant Betten, Behandlungsräume, Geräte und Personal in einem Ressourcenmanagement, inklusive ambulantem Operieren nach § 115b SGB V und tagesklinischen Strukturen.
Der Leistungskatalog sieht ausdrücklich telemedizinische Unterstützung durch kooperierende Krankenhäuser vor. Mit Einweiserportal, Patientenportal und Videosprechstunde bindet eine süV Zuweiser, Patienten und Partner digital an, statt per Fax und Telefon.
Welche Leistungsgruppen kommen in den Feststellungsbescheid, welche ambulanten Leistungen ergänzen das Portfolio, wie sieht der regionale Bedarf aus?
Aufnahme, Behandlung, Überleitung und Abrechnung als durchgängige Pfade planen, nicht als getrennte stationäre und ambulante Abläufe.
Ein System für beide Welten auswählen, Migration aus Altsystemen planen, Schnittstellen zu Laboren, Telematikinfrastruktur und Partnern definieren.
Mit einem Leistungsbereich starten, Erfahrungen in die Fläche tragen. principa begleitet Einführung und Schulung.
Sprechen Sie mit uns, bevor die IT-Entscheidung fällt. In 30 Minuten klären wir, wie Ihr Zielbild aussieht und was principa dafür mitbringt.
Termin bei unserem Pre-Sales buchen
Direkt buchbar, ohne Formular-Umweg. Alternativ: Kontaktformular oder sales@planorg.de
Eine süV ist ein Plankrankenhaus nach § 115g SGB V, das wohnortnah akutstationäre Krankenhausbehandlung mit ambulanten und pflegerischen Leistungen verbindet. Eingeführt wurde die Versorgungsform mit dem KHVVG vom 5. Dezember 2024. In der Reform-Systematik entspricht sie der Versorgungsstufe Level 1i.
Level 1i bezeichnet in der Krankenhausreform die Stufe der sektorenübergreifenden Grundversorgung. Ein Level 1i Haus erbringt einen definierten stationären Grundkatalog, vor allem Innere Medizin und Geriatrie, und ergänzt ihn um ambulante Leistungen und die medizinisch-pflegerische Versorgung. Es ist damit die Brücke zwischen Krankenhaus und ambulantem Sektor.
Die für die Krankenhausplanung zuständige Landesbehörde. Sie bestimmt per Feststellungsbescheid aus dem Kreis der Plankrankenhäuser, welche Standorte als süV betrieben werden, im Benehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung. Auch eine Neuaufnahme in den Krankenhausplan als süV ist möglich.
Die süV-Leistungskatalog-Vereinbarung von DKG und GKV-Spitzenverband, in Kraft seit dem 02.03.2026, legt internistisch-geriatrische Mindestleistungen fest, die jede süV erbringen muss, definiert weitere mögliche stationäre Leistungen und regelt Leistungen mit telemedizinischer Unterstützung durch ein kooperierendes Krankenhaus. Dazu kommen ambulante Leistungen wie ambulantes Operieren nach § 115b SGB V, Übergangspflege und hausärztliche Versorgung sowie die medizinisch-pflegerische Versorgung als neue Versorgungsform.
Die ersten sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen sollen ab 2027 an den Start gehen. Die Benennung durch die Länder läuft über die laufende Umsetzung der Krankenhausplanung. Häuser, die als Kandidaten in Frage kommen, sollten Prozesse und IT deshalb jetzt vorbereiten.
Hybrid-DRG nach § 115f SGB V sind eine sektorengleiche Vergütung für definierte Leistungen, die unabhängig davon gezahlt wird, ob ambulant oder stationär operiert wird. Die süV nach § 115g SGB V ist dagegen eine Einrichtungsform: ein Krankenhaus, das dauerhaft stationäre, ambulante und pflegerische Versorgung kombiniert. Beides sind Bausteine derselben Ambulantisierungs-Strategie und können sich in einem Haus ergänzen.
Eine süV braucht ein System, das stationäre Dokumentation, ambulante Behandlung und beide Abrechnungswelten (Krankenhausentgelte und KV-Abrechnung) in einer Patientenakte abbildet. Getrennte Systeme für Krankenhaus und Praxis erzeugen Doppelerfassung und Medienbrüche genau an der Sektorengrenze, die die süV überwinden soll. principa deckt beide Welten in einer browserbasierten Plattform ab.
Von der Krankenhausreform betroffene Standorte, Träger in der Transformationsplanung, MVZ mit stationären Ambitionen: wir zeigen Ihnen, wie sektorenübergreifende Versorgung in einem System funktioniert.
Beratungstermin buchen Online-Live-Demo
Mehr zur Reform: Krankenhausreform und KHVVG mit principa
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Hubspot Embedded Content. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von HubSpot. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Hubspot Meetings. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen