Telematikinfrastruktur – Highway zu sicherer Gesundheitskommunikation
Was macht moderne und sichere Kommunikation im Medizinwesen aus?
Wie profitieren Ärzte und Patienten von den neuen Lösungen?
Eine Plattform – Viele Vorteile!
Vertraulich & exklusiv
Sicher
Verifiziert
Zentrales Adressbuch
Abrechenbar
Wie wird KIM in der Praxis eingerichtet?
Um KIM in Ihrer Praxis einrichten zu können, muss Ihr Konnektor zum E-Health-Konnektor geupdatet werden. Ebenso benötigt Ihr PVS ein Update, und Sie benötigen für den Erhalt einer KIM-Adresse sowie eines KIM-Client-Moduls einen Vertrag mit einem KIM-Anbieter. Dieser kann frei über das Zulassungsportal der gematik gewählt werden, da die zugelassenen KIM Dienst Anbieter mit jedem PVS kompatibel sein müssen. Sollte ein alternativer Anbieter gewählt werden wollen, ist die Abstimmung mit dem PVS-Anbieter ratsam.
Für die qualifizierte elektronische Signatur (QES) brauchen Sie außerdem einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) der zweiten Generation. Ansprechpartner dafür ist die Landesärztekammer bzw. die Landespsychotherapeutenkammer.
Was benötige ich für KIM?
E-Health-Konnektor
PVS-Modul KI
eHBA (G2 für die QES)
Vertrag mit KIM-Dienst-Anbieter
Mit diesen Förderungen können Sie rechnen!
Honorar extrabudgetär
GOP 01630 – Medikationsplan erstellen – 39 Punkte / 4,28 Euro je vier Quartale
GOP 01640 – Notfalldatensatz Erstanlage – 80 Punkte/ 8,79 Euro je Fall (Am 20.10.2020 trat PDSG in Kraft, welches eine Verdopplung der Vergütung auf 160 Punkte für 1 Jahr vorsieht)
GOP 01641 – extrabudgetäre Betriebskostenpauschale – kein erster NFD geschrieben 0,44 Cent
GOP 01642 – Notfalldatensatz löschen – 0,11 Cent
Laufende & pauschale Förderansprüche - Übersicht (Tabelle)
Pauschale Förderansprüche | Förderung einmalig |
---|---|
eHealth-Upgrade | 530,00 Euro |
eHealth Kartenterminal | 595,00 Euro |
ePA Konnektor Update mit PVS Anpassung + ePA sowie PVS Anpassung für eRezept | 670,00 Euro |
KIM (KOM-LE) Einrichtungspauschale | 100,00 Euro |
Laufende Förderansprüche | Förderung je Quartal |
---|---|
Erhöhung Betriebskostenpauschale je Quartal | 4,50 Euro |
ePA & eRezept Zuschlag | 5,50 Euro |
KIM Betriebskostenpauschale je Quartal | 23,40 Euro |
Laufender Betrieb für eHBA je Quartal | 11,63 Euro |
Fazit
Keine Angst vor dem Neuen - KIM wird auch Ihre Praxis bereichern!
Die Digitalisierung im Gesundheitswesen bringt viele Neuerungen mit sich, die die Behandlung der Patienten und Patientinnen, sowie sämtliche administrative Prozesse im Praxisalltag vereinfachen können. Dies wird mit innovativen, neuen Technologien und Anwendungen ermöglicht. Zu den Neuerungen mit der höchsten Tragweite zählen der KIM Dienst und die Neugestaltung der TI. Wir wissen, dass dies viele neue Informationen für Sie mit sich bringt, die es erst einmal zu verarbeiten gilt. Aber wir sind uns sicher: nach einer kurzen Eingewöhnungsphase werden Sie und Ihr Praxisteam von KIM und der Kommunikation im Gesundheitswesen begeistert sein und es nicht mehr missen wollen! Wagen Sie den Sprung ins nächste digitale Zeitalter des Gesundheitswesens – Sie werden davon profitieren!
Gern unterstützen wir Sie beim Umstieg – nutzen Sie dafür einfach unser Kontaktformular: